ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
des Rechnungsausstellers
- Stand Dezember 2006-
1. GELTUNG
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und
sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen. Einkaufsbedingungen
des Käufers wird hiermit widersprochen.
2. ANGEBOT UND ABSCHLUSS
2.01. Angebote sind stets freibleibend; Aufträge gelten als angenommen,
wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich
nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein
bzw. die Rechnung als Auftragsbestätigung. Bei Abrufaufträgen
ist die gesamte festgelegte Menge innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen.
Soweit wir auf der Basis von Hersteller-Preislisten liefern, beziehen
sich unsere Preise - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart
- stets auf die aktuelle Hersteller-Preisliste.
Zusagen von Sonderpreisen beziehen sich nur auf die jeweilige Bestellung
und haben keine Präzedenzwirkung auf spätere Verträge.
2.02. Soweit unsere Verkaufsangestellten mündliche Nebenabreden treffen
oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen,
bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung.
Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind
für uns nicht verbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen
wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Gewichts- und Maßangaben
sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.
Derartige Angaben, insbesondere auch über Leistungen und Verwendbarkeit
der gelieferten Produkte sowie DIN-Normen, gelten nur dann als Eigenschaftszusicherung
im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich
erklären.
Mündliche Erklärungen von Personen, die zu unserer Vertretung
unbeschränkt oder nach außen hin unbeschränkbar bevollmächtigt
sind, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
2.03. Die technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen;
eine Haftung kann hieraus jedoch nur abgeleitet werden, soweit diese Beratung
Bestandteil unserer vertraglichen Vereinbarung ist.
2.04. Stellen wir dem Käufer Muster zur Verfügung, so gelten
diese als Versuchsmuster und nicht als Probe im Sinne von § 494 BGB.
2.05. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug
hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem
kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung
schließen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende
Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten,
wobei bereits erfolgte Teillieferungen sofort fälliggestellt werden.
3. LIEFERFRISTEN UND VERZUG
3.01. Sofern nicht eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich
bezeichnete Zusage der Geschäftsleitung vorliegt, gilt eine Lieferfrist
nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung
aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages sowie der Beibringung
etwa erforderlicher Unterlagen. Sie verlängert sich um den Zeitraum,
in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer
laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in
Verzug ist.
3.02. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den
Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen
will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist - mindestens
aber 14 Tage - zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass
er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht,
soweit wir eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet haben.
3.03. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
3.04. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist auf jeden Fall vorbehalten.
3.05. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges
- angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen,
nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten
haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen
oder Störungen der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich
auf unsere Leistung oder Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies
gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren
Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen
wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns
die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb
angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich,
kann der Käufer zurücktreten.
3.06. Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte
oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem
Falle einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche
gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.
3.07. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf
einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
4. VERSAND, GEFAHRÜBERGANG, VERPACKUNG
4.01. Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Das gleiche
gilt für die Verpackung, die nach transport- und sicherheitstechnischen
sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt.
4.02. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers
verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.
4.03. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an
einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem
Verlassen des Auslieferungslagers auf den Käufer über, und zwar
auch dann, wenn die Anlieferung mit eigenem LKW erfolgt.
5. PREISE UND ZAHLUNG
5.01. Unsere Preise verstehen sich in EURO incl. 19% Mehrwertsteuer für Deutschland.
Lieferungen ins Ausland können andere Mehrwertsteuersätze beinhalten. Internetauktionen
beinhalten diese bereits.
5.02. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Veränderung unserer
Kosten ein, z.B. durch eine Preisänderung unserer Vorlieferanten,
sind wir berechtigt bei solchen Lieferungen, die später als 4 Monate
nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen, eine angemessene Anpassung
unserer Preise vorzunehmen. Erhöht sich in einem derar-tigen Fall
der Preis um mehr als 10 %, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
5.03. Unser Zahlungsziel ab Rechnungsdatum ist 30 Tage. Dies gilt nur
für den Fall, dass sich der Käufer mit der Zahlung früherer
Lieferungen nicht im Rückstand befindet. Bei Internetauktionen gilt
Vorauskasse.
5.04. Zahlungen im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der
besonderen Vereinbarung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen
abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über
den Gegenwert verfügen.
5.05. Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa
hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn
die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden,
die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers
schließen lassen. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, weitere
Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten
abhängig zu machen.
5.06. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen
Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen,
ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen.
Wir können außerdem die weitere Veräußerung und
Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist,
sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt
vom Vertrag.
5.07. In den Fällen der Absätze 5.05. und 5.06. können
wir die Einzugsermächtigung (Abs. 6.04.) widerrufen und für
noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung verlangen. Der Käufer
kann jedoch diese sowie die in Abs. 5.06. genannten Rechtsfolgen durch
Sicherheitsleistung in Höhe unseres Zahlungsanspruchs abwenden.
5.08. Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über dem Basiszins der Europäischen
Zentralbank berechnet, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Sie sind höher
oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren
Zinssatz nachweisen oder der Käufer eine niedrigere Belastung.
5.09. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen
Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend
gemacht werden. Einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung
von Verpackungsmaterial sind nicht statthaft.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.01. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen
seiner freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht,
behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen
aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen - beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder
sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen
wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer
eine wechsellässige Haftung durch uns begründet, so erlischt
der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den
Käufer als Bezogenen.
6.02. Der Käufer hat uns über evtl. Zugriffe Dritter auf die
Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten.
Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug
ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der
Weiterveräußerung gemäss den nachfolgenden Nrn. 6.03.
bis 6.04. auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über
die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
6.03. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in
demselben Umfange der Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware
vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren
veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung
im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verkauften
Waren abgetreten.
6.04. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung
in den in Abschnitt 5.07. genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist
er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten
- sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderungen
ist der Käufer in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege
des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet,
dass er uns dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen
Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den
Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift
des Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig.
6.05. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben,
als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen
sind, um mehr als 20 % übersteigt.
7. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG
7.01. Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen
oder Falschlieferungen sind spätestens binnen 7 Tagen, in jedem Falle
aber vor Verwendung oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen. Weitergehende
Obliegenheiten des Kaufmannes gem. §§ 337, 378 HGB bleiben unberührt.
7.02. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung
fehlerhafter Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift.
7.03. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer die nach billigem
Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere
den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen;
anderenfalls entfällt die Gewährleistung. Bei Zweifeln über
die Berechtigung der Mängelrüge dürfen wir zunächst
ein Gutachten unseres Vorlieferanten einholen.
7.04. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen,
ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung
oder die Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird,
so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung)
zu verlangen.
7.05. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden,
die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
- Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen, Empfehlungen oder
Anwendervorschriften des Herstellers
- fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Wartung,
Veränderung oder Reparatur
- ungeeignete Betriebsmittel
- fehlerhafte Lagerung oder Transport oder sonstige unsachgemäße
Behandlung durch den Käufer oder Dritte
- natürliche Abnutzung.
7.06. Fehlt der Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine zugesicherte
Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Bei
Mangelfolgeschäden kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung
nur insoweit verlangen, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn gerade
gegen die eingetretenen Mangelfolgeschäden abzusichern.
8. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
8.01. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den
vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche
des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten und unerlaubter Haftung sind ausgeschlossen, es sei denn,
sie beruhen auf grobem Verschulden durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter
Fahrlässigkeit; in diesem Falle beschränkt sich unsere Haftung
jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.
Diese Ansprüche verjähren 1 Jahr nach dem Empfang der Ware bzw.
Annahme der Leistung durch den Käufer.
8.02. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden
Regelungen unberührt.
9. WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR FERNABSATZVERTRÄGE (PRIVATE VERBRAUCHER)
Wenn sie unsere Produkte für private Zwecke kaufen, sind sie also
im Sinne des Gesetzes Verbraucher. Dann haben Sie das Recht, den Kaufgegenstand
innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Ware und dieser Belehrung ohne
Angabe von Gründen an uns zurückzugeben. Das Rückgaberecht
kann nur durch Rücksendung der Ware an
Golda Custom Guitars
Rainsberg 2a
91086 Aurachtal
per E-Mail an: info@goldaguitars.com
wirksam ausgeübt werden. Nur bei nicht paketversandfertiger Ware
(z.B. bei sperrigen Gütern), können Sie die Rückgabe auch
durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder
E-Mail erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung
der Ware bzw. des Rücknahmeverlangens. Bei einem Warenwert von über
€ 40,00 netto tragen wir, ansonsten Sie, die Rücksendekosten
und die Gefahr des Untergangs der Ware. Wurde eine andere als die bestellte
Ware geliefert, so tragen wir auch bei einem Warenwert unter € 40,00
netto die Rücksendekosten.
Innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland stellen wir Ihnen
für die kostenfreie Rücksendung so genannte "Freeway Paketmarken"
der Deutschen Post AG zur Verfügung. Fordern Sie die "Freeway
Paketmarken" an, so reicht die fristgerechte Anforderung bei uns
(telefonisch, per Brief, Fax oder E-Mail) zur Fristwahrung aus. Die Ware
kann von Ihnen in diesem Falle also auch noch nach der Frist von vier
Wochen wirksam zurückgesandt werden. Dies gilt allerdings nur dann,
wenn die Rücksendung unverzüglich nach Erhalt der "Freeway-Paketmarken"
erfolgt.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren, das heißt Sie erhalten den
Kaufpreis zurück. Bei einer Verschlechterung des Kaufgegenstandes
können wir Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung
des Kaufgegenstandes lediglich auf dessen Prüfung durch Sie - wie
sie etwa im Ladengeschäft möglich wäre - zurückzuführen
ist. Im übrigen können Sie, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie
den Kaufgegenstand behalten wollen, die Wertersatzpflicht vermeiden, indem
Sie alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
10. RÜCKNAHMEN/UMTAUSCH
10.01. Eine Rücknahme oder Umtausch ist nur nach vorheriger schriftlicher
Vereinbarung möglich, anderenfalls wird die Annahme verweigert. Anbruchpackungen
und nicht mehr verkehrsfähige Waren sind von Rücknahme oder
Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
10.02. Die Höhe einer evtl. Vergütung für noch verwertbare
Ware richtet sich nach deren Befund und wird von uns nach billigem Ermessen
festgesetzt.
11. REPARATUREN
11.01. Fehlersuche kann oft langwierig sein; Reparaturfristen sind daher
nur annähernd zu verstehen, es sei denn, wir haben eine ausdrücklich
für verbindlich erklärte Zusage für einen bestimmten Termin
gegeben.
11.02. Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages
gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für
den Voranschlag sind zu vergüten, auch wenn die Reparatur nicht in
Auftrag gegeben wird.
11.03. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt
in unserem Ermessen.
11.04. Auf unsere Gewährleistung finden die Bestimmungen der Abschnitte
7. und 8. entsprechende Anwendung.
12. DATENSCHUTZ
Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen
der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gem. den
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
13. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT
13.01. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für
Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen)
sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, das für unseren Firmensitz zuständige
Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand
zu verklagen.
13.02. Die Vertragsbedingungen regeln sich ausschließlich nach dem
in Deutschland geltenden Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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